Sichtfeld Visier/Maske
Hallo zusammen, ich hab da mal wieder ne Frage. Wie sieht's denn rechtlich gesehen mit dem Sichtfeld von nem Helm aus, gibt's da irgendwelche gesetlichen Vorlagen? Laut StVO wird ja nur ein für's Motorrad fahren geeigneter Schutzhelm benötigt. Also wenn ich mir beispielsweise für nen Jethelm ein Visier bzw. ne Maske bau, die dann oben an den drei Druckknöpfen befestigt wird, bleibt der Helm doch eigentlich gesetzeskonform. Dass ein kleineres Sichtfeld gefährlich und risikobehaftet ist, ist mir durchaus klar. Ich kann mir auch vorstellen, dass die Vericherung im Schadensfall nicht zahlt, weil man weniger gesehen hat. Aber gibt es da auch irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen, z.B. ne Mindestgröße des Visiers? MfG Max
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