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#1
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Hallo zusammen, hab mich nach mehreren Probefahrten nun für eine Maschine entschienden! Die erstgefahrene Maschine ist leider nicht mehr zu haben. Daher habe ich deutschlandweit gesucht. Dazu habe ich folgende Fragen: - 1 Wie ist das bei Händlern in z.B 600km Entfernung? Mal angenommen ich Fahre 600km zu einem Händler, fahre nochmal Probe, entscheide mich und kaufe die Maschine. Wie sieht es aus mit Gewährleistung ? - 2 Was ist wenn ich zu Hause innerhalb der 12 Mon. ein Problem habe. Muss die Maschine dann wieder zum entfernten Händler gekarrt werden, oder kann ein einheimischer Händler dafür beauftragt werden? - 3 Wie ist die Gesetzeslage zum Thema Gebrauchtkauf und Gewährleistung etc. (evtl. Links) Danke im vorraus Zerodot
__________________ +++ Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei! +++ |
#2
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Hallo Manuel, bei einer Gewährleistung oder Händler-Garantie bleibt dir nur der Händler ... oder du machst im Kaufvertrag was andres ab .. (schriftlich) Gruß Jürgen ![]() |
#3
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Hallo , ok das mit der Gewährleistung beim Händler ist klar. Ein Privatkauf bringt immer Risiken mit sich. Nur wie ist das im Fall eines Falles bei Händlern die sehr weit weg liegen (dort wo man die Maschine gekauft hat). Ist man verpflichten im Gewährleistungsfall die Werkstatt zu nehmen die einem die Maschine verkauft hat, oder kann man einen näheren Vertragshändler damit beauftragen der die Rechnung dann an die entsprechende Werkstatt weiterleitet? Gruß Zerodot
__________________ +++ Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei! +++ |
#4
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Neu oder gebraucht ? Wenn du ein neues Moped kaufen willst , dann werden die Händler mit einander das Ding schaukeln, wenn es gebraucht ist bist du bei dem Händler Kunde der dir das Moped verkauft. |
#5
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Hallo zusammen... Habe mir jetzt, nach ausgiebiger Suche und Probefahrt eine Aprilia Shiver750 ABS gegönnt. Gebraucht 7000km 2009er! Folgende Infos zur Sache Gewährleistung konnte ich in erfahrung birngen: Die Gewährleistung ist gesetzlich bei gebrauchten Maschinen für 12 Monate vorgeschrieben. Ob der Händler eine Reparatur bei Gewährleistungsfällen beim eigenen Haushändler / oder einen näher gelegenen Händler zulässt, ist vorher mit dem entsprechenden Händler abzusprechen! In meinem Fall kann ich einen Aprilia-Vertragshändler in meiner Nähe mit evtl. Reparaturen beauftragen. Allerdings nur bei einem Vertragshändler. Dieser kümmert sich dann um die Abwicklung. Also sind Reparaturen durch einen Vertragshändler in der Nähe durchaus gegeben, bedarf nur der Nachfrage. In diesem Sinne! Zerodot
__________________ +++ Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei! +++ |
#6
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![]() Zitat:
![]() und wichtig dabei ist " bei voller Kostenübernahme" ... ![]() Gruß Jürgen ![]() |
#7
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Hallo, ist die Auserwählte neu oder gebraucht? Wenn sie neu ist, kannst du evtl. zu einem ansässigen Händler. Gebraucht und noch im Kundenauftrag sieht es schlecht aus, wenn die Gewähleistung ausgeschlossen wurde.
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