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#1
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![]() Diese Woche soll es im Bundesrat ernst werden für uns Biker beim Thema Lärmschutz. Das Straßenverkehrsgesetz soll geändert werden. https://www.motorradonline.de/ratgeb...rat-grundlage/ Grundsätzlich ist Lärmschutz ja was gutes, aber ich bin mal gespannt wie das alles umgesetzt werden soll. Was haltet ihr davon?
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#2
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Das kann ja was werden, wenn jede/r Kommune/Kreisverwaltung einfach so irgendwelche Straßen für Motorräder sperren kann, zum Schutz der Anwohner/Erholungssuchenden vor Lärm und Abgasen(!). Dann sollten sie, konsequenterweise, die Straßen gleich ganz entfernen... alle.
__________________ Wofür 4-Zylinder-Motoren? Am Motorrad 2 Zylinder zu viel, im Auto 2 zu wenig... Youtube-Kanal |
#3
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Servus Frank bei dem Gesetz gehts ja doch allgemein um Verkehrsbeschränkungen. In Bezug auf Beschränkungen für Motorräder ändert sich erst mal die gesetzlich Grundlage. Bis jetzt gibt es ja schon genügend Fälle wo solche Beschränkungen auch ohne dieses Gesetz erfolgten. Und für mich ist das ja auch grenzwertig. So wie in Tirol Fahrverbote für Motorräder erfolgten, obwohl sie die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, kann das für uns eigentlich nicht die Regel werden. Wenn der Gesetzgeber mehr Ruhe will, müssen dazu die gesetzlichen Vorgaben für die Zulassung von Motorrädern geändert werden. Und nach dem Grundsatz "erst heulen, wenns weh tut", reg ich mich da jetzt erst mal nicht auf. Gruß Gerhard |
#4
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Ob sie dann auch die lärmenden Rasenmäher und laubbläser verbieten?
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#5
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Nein, wohl kaum. Überspitzt könnte mn ja sagen, dass das ja genau diese Leute sind, die sich beschweren. Es gibt eben Lärm, der ok ist, und solcher der nicht toleriert wird. Für mich ist es aber Aufgabe des Gesetzgebers, für Vorschriften zu sorgen, die frei von Gesetzeslücken ist. Es kann nicht sein, dass Lärmvorschriften durch technische Tricks umgangen werden können. Das führt ja dann zu solchen -meines Erachtens -gesetzeswidrigem Verhalten von Landesregierungen wie in Tirol oder dem ständigen pauschalen Gehetze gegen Motorradfahrer. Gruß Gerhard |
#6
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Hallochen! Mittlerweile hat MOTORRAD aber ENtwarnung gegeben - Update am Ende des Artikels:: "In einer früheren Version des Artikels berichteten wir von einer neuen Grundlage für Fahrverbote für Motorräder. Das ist bei der Änderung des §6 StVG aber nicht der Fall. Bei der Neufassung geht es um eine redaktionelle Überarbeitung. Sie soll laut Bundesregierung "eine effiziente Anwendung ermöglichen." Der "Ermächtigungsumfang und Anwendungsbereich" soll dabei erhalten bleiben, aber nicht ausgeweitet werden." Gruß Fokko
__________________ Hubraum ist durch nichts zu ersetzen. (Außer durch noch mehr Hubraum.) Fokkos Bikeblog |
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