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#16
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Sparen werden nur die die schon mit 16 den Schein machen weil sie nur den bezahlen werden mit 18 ist dann kein neuer fällig, sondern nur die Prüfung.
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#18
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....ahha....
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#19
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Ja Besitzstandrecht hört sich gut an ![]() was ich noch nicht wusste ist , das ich mein schein auf offene klasse umschreiben lassen muss ... wie läuft das denn ab? Gruß heysel |
#20
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Gute Frage - ist glaube von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich (BW) musste nix umschreiben. Da langt es, wenn man den Lappen 2 Jahre hat - dann darf man "offen" fahren...
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#21
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Weiß nicht wie es in Bayern ist, aber ich fahre so weiter - mir wurde gesagt dass 2 Jahre auf 34 PS gefahren werden muss, anschließend ist offen möglich. D.h. nach den zwei Jahren fahr ich offen und sollte ich mal angehalten werden können se ja nachrechnen dass ich schon 2 Jahre den Führerschein habe. Das muss reichen ![]() Edit: Natürlich 2 Jahre, der Finger ist nur auf die falsche Zahl gerutscht Ronin ![]() Geändert von andre83 (15.02.2010 um 19:42 Uhr). |
#22
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Muss ich mich ma kundig machen wie das bei SA so ist. ich bring dann ma ne antwort , hmm kay? ^^
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#23
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![]() Wo kommst du den her? Also in Deutschland, gilt 2 Jahre egal woher man kommt. Das mit dem Umschreiben ist offensichtlich nicht nötig, bei mir haben die damals gesagt "wen der Polizist zu blöd zum Rechnen ist soll er sich nen anderen Job suchen".
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#24
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Wie wärs denn, wenn es fürs Motorrad nur noch den A Schein gibt? Aber mal Spaß bei Seite, die Einführung der Führerscheinklasse A2 ist doch wohl ein echter Witz!! ![]()
__________________ Wir rasen NICHT, wir fliegen tief! ![]() |
#25
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Also, ich hab mit 18 meinen Auto- und Motorradführerschein (1, große Klasse) gemacht. Hätte dann 2 Jahre 34 PS fahren dürfen (glaube, wenn man älter als 21 Jahre war, konnte man gleich offen fahren). Dann mußte man zum Straßenv.amt und den Führerschein auf "offene Klasse" umschreiben lassen. Man hätte eigentlich eine gewisse Kilometerzahl vorweisen müssen, die man in den 2 Jahren gefahren ist, aber das konnten die ja eh nicht prüfen. Man ist also mit dem Motorrad von XY so und so viel Km gefahren und fertig. Mich haben die aber gar nicht erst gefragt. So wars in NRW.
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#26
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Wenn man den Möp Führerschein mit einem Alter von 25 Jahren oder älter macht, dann darf man gleich offenfahren... -nicht ab 21. ![]() |
#27
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![]() Da gibt es aber auch wieder Unterschiede. Man kann sich auch mit über 25 bewusst für den A beschränkt entscheiden und muss dann auch noch 2 Jahre gedrosselt fahren.
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#28
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...macht ja aber keiner...
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#29
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Ja, mit dem Alter war ich mir nicht mehr so sicher. Ist nun schon ne weile her.
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#30
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aso wenn ich es richtig verstanden muss ich (habe den erst vor kurzen gemacht) wenn ich a unbeschrängt haben will sommer 2013 ne prüfung dafür machen oder gilt es nur für die, die erst 2013 a beschrängt/a1 machen?
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