![]() |
#1
| |||
| |||
![]() Kann mir hier villeicht einer weiter helfen. Ich habe folgendes problem, Ich bin im besitz des führerscheines der klasse A beschränkt und ich habe vor kurzem ein Unfall gehabt der nciht weiter schlimm war aber das ist eine nicht eindeutige sache wer jetzt schuld ist und jetzt kommt es warscheinlich zur Verhandlung. Meine frage ist jetzt, wenn sie mir meinen Führerschein für einige Monate sperren darf ich dann trotzdem nach den zwei Jahren meine Maschine offen fahren oder was passiert dann ????? danke schonmal schöne grüße Raphael |
#2
| ||||
| ||||
![]()
Ja, denn diese Zeitspanne kann nicht verlängert werden. Das einzige was durch so was verlängert werden kann, ist die Probezeit (falls du die noch hast).
__________________ ![]() ![]() |
#3
| |||
| |||
![]()
Aber gehen die bei einem Unfall sofort mit fahrverbot vor? bestimmt nicht beim ersten mal oder doch?
|
#4
| |||
| |||
![]()
mit einem Fahrverbot komme ich klaa meine arbeitsstelle is im Dorf. Hauptsache ich darf nach den zwei jahren offen fahren ![]() |
#5
| ||||
| ||||
![]()
Also auf jedenfall wird ne Nachschulung angeordnet. Mit dieser Nachschulung wird deine Probezeit verlängert um 2 Jahre. Wie es mit dem offen fahren aussieht, da würd ich einfach mal beim TÜV oder Landratsamt anrufen.
__________________ Psalm 121: Der Herr ist ein Schatten über deiner rechten Hand!!! |
#6
| |||
| |||
![]()
jaa ich werde mal meine fahrschule fragen, also nachschulung muss ich nciht mehr machen hab ich schon hinter mir |
![]() |
![]() ![]() |
Stichworte |
führerschein, probezeit, sperre, unfall |
| |