Zitat:
Zitat von zonicer Hi!
Ich hab mal ne Frage. Ich hab gelesen, dass einem Motorradfahrer die Idenfikation eindeutig bewiesen werden MUSS. Wenn man nun geblitzt wird -egal ob von hinten oder vorne- so müssen die doch trotzdem noch das Gesicht identifizieren, oder?
Und das wäre ja mit nem abgedunkelten oder spiegelnden Visier unmöglich.
Bei mir ist es sogar so, dass mein Motorrad über meinem Dad angemeldet ist, sodass die Chance noch geringer ist, was zu bekommen.
Wie seht ihr das?
PS: Mein Nachbar ist Polizist, daher würde er dieses Motorrad wohl erkennen. Reicht sowas fürs Bußgeld? |
Ja das reicht,die Zeiten wo man die Rennleitung für doof hinstellen kann sind eigentlich auf dem letzten Dorf schon vorbei

Wenn die Sache nicht eindeutig ist,wie:Ja ich bin nicht gefahren,das war der Käufer meiner Maschine und hat Probefahrt gemacht.Dann kann man dich schon mal belangen,ein Fahrtenbuch zu führen und dann machst du das kein 2.mal.Gruß,Matze