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#1
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Hallo, kann mir jemand sagen ob die Behauptung wahr ist dass mein Motorrad zugelassen sein muss um mir die Drossel beim Tüv abnehmen zu lassen? |
#2
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Völliger Schwachsinn^^ Du brauchst schon es TÜV Zertifikat um deine Maschine als eine gedrosselte zu Zulassen. Für gewöhnlich bei der Werkstatt, die die Drosselung verbaut gleich mitmachen lassen. Falls nicht, aufn Hänger mit der Maschine und zum TÜV bringen.
__________________ Psalm 121: Der Herr ist ein Schatten über deiner rechten Hand!!! |
#3
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![]() Zitat:
Vor dem Jahr 2007 galten noch die alten Bestimmungen,was bedeutet das die Fahrzeuge nicht länger als 18Monate abgemeldet sein durften.Seit 2007 ist es so,das man das Fahrzeug 8Jahreunangemeldet stehen lassen darf bevor man dann letztendlich zur Vollabnahme muß. |
#4
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Tüv hat sie noch. sie war über den winter abgemeldet und ich habe die drossel eingebaut. der tüv sagte ich muss sie erst zulassen damit er beim abnehmen der drossel eine runde fahren kann ![]() |
#5
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![]() Ja,das ist wieder das Paradebeispiel von Ahnungslosen und schikanierenden Tüvprüfern.Du hast keine andere Gabel und auch sonst nichts verbaut,was eine Probefahrt rechtfertigt.Absoluter Kasperverein!Hättest du die Leistung gesteigert,die über die normale Leistung hinweg reicht wie in meinem Fall,dann hätte ich das verstanden.So ist es aber absolut nicht notwendig,eher überflüssig.Wenn du zur gleichen Tüvstelle fahren willst,dann kommst du da nicht vorbei,ohne sie anzumelden.Da sieht man wieder,Tüv ist nicht gleich Tüv!Welcher Laden ist das denn?
Geändert von GSX-Matze (17.03.2011 um 13:14 Uhr). |
#6
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Mach einfach ne Tageszulassung und dann für sie beim TÜV vor, ist schon richtig so....hättest du die Drosselung in einer Fachwerkstatt einbauen lassen gäb es eine Bescheinigung anbei, so muß der Prüfer alles kontrollieren und auch eine Probefahrt machen..........für die Bescheinigung......... Gruß Jürgen |
#7
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Hab ich noch nie gehört ![]() ![]() |
#8
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also es ging ohne zulassung
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#9
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![]() Hätte mich nicht gewundert,wenn das nicht geklappt hätte.Die Tüvis sind sowas von unterschiedlich...aber für ne Drosselung extra anmelden?Den Sinn hätte ich dann erklärt haben wollen.Fahren muß er damit zumindest nicht,das ist Blödsinn.
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#10
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ich hab nen termin gemacht da sagte er er muss die probe fahren....und das ende der geschichte war dass er nur nach der fahrgestellnummer geguckt hat und fertig xD lächerlich...erst so einen aufstand und dann garnix ![]() |
#11
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![]() Das meine ich....gefahren werden MUß da garnix!
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Stichworte |
drosselung, tüv |
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