A beschränkt - bei Probefahrt offen fahren?
Ich habe den Motorradführerschein noch keine 2 Jahre und bin verpflichtet, beschränkt zu fahren (man klingt das doof ^^)
Nun aber meine Frage: Wenn ich eine Probefahrt machen will, und der Händler hat keine gedrosselte da, kann ich dann die Probefahrt trotzdem mit ner offenen Maschine machen? Wie siehts dabei versicherungstechnisch aus? Ist das abgesichert???
Weil jemand anderen, der fahren darf, ne Probefahrt machen zu lassen bringt mir ja nix ^^
Würde mich über ne Antwort von euch freuen
LG aus dem Nuthetal
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