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#1
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![]() Was ich mich schon immer mal gefragt habe 1. Wenn die Maschiene als gedrosselt eingetragen ist und du sie offen fährst und in eine Polizeikontrolle gerätst, können die das einem überhaupt vor Ort nachweisen das sie eben nicht gedrosselt ist?! 2. Dürfen sie die Maschiene wenn sie einen Verdacht haben einfach beschlagnahmen und zum Tüv bringen um sie zu prüfen? Obwohl du gegen kein gesetzt verbrochen hast? (zu schnell fahren, unerlaubt überholen usw.) Gruß aus Tübingen, freue mich auf eure Antworten! ![]() |
#2
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Jaa das weiß ich, deswegen mache ich sie auch nicht auf! Ich fahre schon noch gedrosselt, mein Leben wegen soetwas versauen möchte ich nicht ![]() |
#3
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Wenn die Jungs von der Rennleitung einen begründeten Verdacht haben, können sie dich zu einer Nachuntersuchung einladen ![]()
__________________ Schön fahren, statt schnell fahren. also schön schnell ![]() |
#4
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StVG §21 Fahren ohne Fahrerlaubnis Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist. (..) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs [...] begangen hat, verurteilt [...] so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (§ 69 I StGB). Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von 6 Monaten bis zu 5 Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (§ 69a I StGB). ( ...Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte oder Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte)
__________________ WIR sind die, vor denen uns unsere Eltern immer gewarnt haben ![]() ![]() ![]() |
#5
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Mein Lieber Giorgos .... Vor 10 Jahren noch, hätte ich gesagt ....merkt keine Sau Aber bei der heutigen Ausbildung der Gesetzeshüter wäre ich mir nicht mehr ganz so sicher ![]() ![]() Und wenn sie einen Verdacht haben ... kann es auch passieren das die Maschine dem TÜV vorgeführt werden muss ... Ob die das an Ort und Stelle veranlassen ( Stilllegung) ... weiß ich nicht .. könnte aber sein ... Gruß Jürgen ![]() |
#6
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Danke für die Antworten! Mich hat das einfach mal interessiert ![]() |
#7
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Ja das ist natürlich ziemlich blöd! Wenn ich daran denk das es mich legt und sagen wir ich nehm einen anderen motorradfahrer mit und er stirbt im schlimmsten fall, dann wäre es besser du stirbst selber, denn dann wirst du nicht mehr glücklich im leben. Deswegen lieber die drossel drinne lassen ![]() |
#8
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okay, mal ne Gegenfrage: nehmen wir mal an in den papieren Stände bei mir 89 ps...(offen..) fahre aber noch mit 34 ps(gedrosselt...) ist das auch verboten? mfg matze |
#9
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Hallo Matze, ob es nun verboten ist ??? Normal sollte alles stimmen was in den Papieren steht ... auf alle Fälle machst du dich nicht Strafbar Versicherungsbetrug / fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ... ![]() Gruß Jürgen ![]() |
#10
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__________________ WIR sind die, vor denen uns unsere Eltern immer gewarnt haben ![]() ![]() ![]() |
#11
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Fahren mit ner Offenen Maschine die eingetragen gedrosselt ist, ist fahren eines Fahrzeugs ohne Zulassung, desweitern Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wenn sen Verdacht haben, stellen se umgehend deine Maschine Sicher un bringen se zum TÜV... Und die können das sehr schnell rausfinden. Die müssen einfach nur paar mal am Gashahn drehen un e vola wissen se es.
__________________ Psalm 121: Der Herr ist ein Schatten über deiner rechten Hand!!! |
#12
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Na ja eigentlich ist die Antwort auf solche Fragen immer die gleiche: Was im Fahrzeugschein steht muss stimmen, und du musst genau dieses Motorrad fahren dürfen. Basta. Alles andere kostet dich im Falle eines Unfalls oder einer Kontrolle den Kopf. |
#13
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stopp jungs...wenn er offen fahren darf und gedrosselt fährt ist das nicht verboten !!!! ![]() denn sonst steht ein zusatz in de papiere ![]()
__________________ WIR sind die, vor denen uns unsere Eltern immer gewarnt haben ![]() ![]() ![]() Geändert von hexebqo (12.03.2012 um 19:45 Uhr). |
#14
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Hey Ihr Lieben, offen fahren, wenn man nur gedrosselt fahren darf, ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, wie hexebqo schon gesagt hat. Es ist auch Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis sowie fahren ohne Versicherungsschutz. Da sind ein paar Straftatbestände erfüllt. Die Polizei kann das Mopped beschlagnahmen, kommt auf die Umstände und die konkrete Gefährungssituation an. Der TÜV hat mit der ganzen GEschichte nichts zu tun. Im Ergebnis hat man ein Strafverfahren an der Backe, die Fahrerlaubnis wird entzogen, der Führerschein wird eingezogen - und zwar vom Strafrichter. Wenn man in so einer Situation auch noch einen Unfall baut, bei dem andere zu Schaden kommen, steigt die Versicherung aus - abhängig vom Schaden ist das Leben des offen fahrenden Motorrad-Piloten ruiniert. Ich würds nicht tun! Ausserdem: man darf ab nächstem Jahr gedrosselt mit 48 PS fahren, dann ist der Unterschied ja noch weniger zu spüren...! Cheers Kristina |
#15
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Stichworte |
führerschein |
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Polizeikontrolle | Bredi | Fun | 8 | 09.07.2011 22:30 |