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  #1  
Alt 12.03.2012, 17:26
Flieger
 
Registriert seit: 28.02.2012
Ort: Tübingen
Motorrad: Yamaha YZF R6 RJ03
Beiträge: 32
Standard Polizeikontrolle

Hallo liebe Forummitglieder!

Was ich mich schon immer mal gefragt habe

1. Wenn die Maschiene als gedrosselt eingetragen ist und du sie offen fährst und in eine Polizeikontrolle gerätst, können die das einem überhaupt vor Ort nachweisen das sie eben nicht gedrosselt ist?!

2. Dürfen sie die Maschiene wenn sie einen Verdacht haben einfach beschlagnahmen und zum Tüv bringen um sie zu prüfen? Obwohl du gegen kein gesetzt verbrochen hast? (zu schnell fahren, unerlaubt überholen usw.)

Gruß aus Tübingen, freue mich auf eure Antworten!
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