Hallo liebe Forummitglieder!
Was ich mich schon immer mal gefragt habe
1. Wenn die Maschiene als gedrosselt eingetragen ist und du sie offen fährst und in eine Polizeikontrolle gerätst, können die das einem überhaupt vor Ort nachweisen das sie eben nicht gedrosselt ist?!
2. Dürfen sie die Maschiene wenn sie einen Verdacht haben einfach beschlagnahmen und zum Tüv bringen um sie zu
prüfen? Obwohl du gegen kein gesetzt verbrochen hast? (zu schnell fahren, unerlaubt überholen usw.)
Gruß aus Tübingen, freue mich auf eure Antworten!