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#1
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![]() ich hoffe Ihr könnt mir eine Auskunft geben! Mein Vater wohnt in Frankreich/Elsaß und fährt diesen Sommer aus gesundheitlichen Gründen kein Motorrad. Er hat seinen Wohnsitz natürlich auch in F gemeldet/Erstwohnsitz. Ich lebe in D und bin hier in D gemeldet. Ist es möglich dass ich mir seine Maschine führ die Sommermonate ausleihe??? (franz. Zulassung + Kennzeichen) Oder ist das nicht legal? ich würde das Bike nach dem Sommer zurück nach F bringen. Vielen Dank schonmal für Eure Mühe und Antworten. LG Hellmuth ![]() |
#2
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Hallo Hellmuth, herzlich Willkommen im Forum ... ![]() Es spricht nichts dagegen das Motorrad hier zu fahren .... es muss nur Angemeldet ( versteuert/versichert) und verkehrssicher sein ![]() ![]() Gruß Jürgen aus Steinhagen ![]() |
#3
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hallo opa, danke für deine antwort. ![]() heisst das wenn ich das bike für ca. 2-3 monate in D fahren will muss ich es hier in D anmelden und versichern? ist es nicht möglich für diese kurze und einmalige zeit das bike hier in D mit der franz. zulassung zu fahren. wegen der kurzen zeit rechnet sich der aufwand mit der umweldung ja nicht. und länger als max. 3 monate werde ich das motorrad ja hier in D nicht fahren. ist es nicht so dass es für diesen zeitraum NICHT umgemeldet werden muss weil es ja nicht dauerhaft in D bleibt??? lg HELLMUTH |
#4
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![]() Zitat:
gemeldet und versichert sein ... Gruß Jürgen ![]() |
#5
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alles klar! das bike ist natürlich in F gemeldet und auch versichert. ich leihe es mir ja nur für die kurze zeit aus. mir ging es nur darum dass ich mit dem deutschen gesetz keinen ärger bekomme sollte ich mal in eine kontrolle kommen. wie gesagt, gemeldet und versichert ist das bike auf jedenfall. halt eben nur in F. aber dann kann ich ja mit gutem gewissen für die zeit hier in D fahren. danke für deine hilfe! ![]() h. |
#6
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hallo an opa und alle anderen forumsmitglieder! ![]() ich habe am we einen bekannten getroffen der bei der polizei arbeitet. den habe ich unter 4 augen mal zu dem thema befragt. er meinte dass es nicht erlaubt ist. ich darf das motorrad in frankreich bewegen, das ist kein problem. auch als deutscher. aber ich darf das motorrad NICHT IN DEUTSCHLAND fahren. wegen steuer. ich müsste es anmelden...entweder mit zollkennzeichen oder einem kurzkennzeichen. hmm...jetzt bin ich etwas verwirrt! ![]() lg HELLMUTH |
#7
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Hallo Hellmuth, stimmt leider .... möchte mich für meine Fehleinschätzung entschuldigen ... ![]() sieh hier .. Französisches Kfz-Zeichen in Deutschland (Auto) Sorry, hätte vorher besser recherchieren sollen ... Gruß Jürgen ![]() |
#8
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kein problem...trotzdem vielen dank fürs antworten. bin froh dass ich mich überhaupt vorher informiert habe. sonst hätte es wohl ärger geben können. und das wegen max. 2 monaten. naja, ist eben so. schade. ![]() lg und gute fahrt! hellmuth |
#9
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Ich bin mir da nicht sicher, schließlich kann man nicht zweimal für ein und dasselbe Fahrzeug veranlagt werden. Wenn du ein Motorrad leihweise bekommst und alles bezahlt ist, dann kann man doch nicht verlangen das es ummgemeldet wird zumal es auch nicht deins ist. Ich würde es fahren bis jemand nachfrägt was es auf sich hat. Antwort: kurz geliehen und fertig. Sollten die Fragen aufdringlicher werden, weil es zum Beispiel die Polizei ist, dann würde ich sagen in zwei-drei Tagen ist die Maschine wieder im Elsass. Ausserdem wer schaut schon drauf ? wenn du nicht gerade ein Ratbike, Edelchopper oder eins mit über 100 dB/A fährst und nicht gegenüber der Polizeistation wohnst, wirst du kaum auffallen, also hole dir Papas Kiste und geniesse den Sommer so lange es geht. Unser einer darf ja auch wochenlang im Ausland ( z.B. Urlaub ) durch die Gegend schippern und muss trotzdem keine Steuer dafür abdrücken. |
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