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Wenn ich ein Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle reservieren lasse, dann wird ja am Tag der Zulassung die Gebühr für die Reservierung mit abgerechnet. Sollte ich innerhalb von 30 Tagen das Fahrzeug nicht anmelden, dann verfällt die Reservierung. Muss ich dann trotzdem Kosten für die Vorabreservierung übernehmen? Oder ist das Ganze dann damit erledigt, dass dieses Kennzeichen nun wieder für Alle frei zur Verfügung steht? ![]()
__________________ Motorrad fahren ist viel zu schön, um es allein den Männern zu überlassen! Bibi ![]() |
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