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#1
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Hey Leute, nächstes Jahr soll ja diese neue Regelung in Kraft treten, 48 PS anstatt 34, dafür nach 2 Jahren eine neue Prüfung um >48PS fahren zu dürfen. Wie sieht das für die Leute aus, die 2012 noch ihren A beschränkt machen? Dürfen die dann auch ab 2013 48 PS fahren? Oder müssen die ihre 34 PS weiterhin behalten? Liebe Grüße Daniel |
#2
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![]() Zitat:
![]() Gruß Jürgen ![]() |
#3
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hallo, was darf man ab 2013 fahren, wenn man 1987 den 1b gemacht hat? |
#4
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![]() Hab grad ein bisschen in Google geguckt, anscheinend ist der frühere 1b der heutige A1. Dann darfste wohl 125ccm fahren ![]() |
#5
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Hallo Jimmy, herzlich Willkommen im Forum ... ![]() Die Fahrerlaubnis 1 b ist ja der Vorgänger des A1 .... also hat sich da ausser für 16-17 Jährige nicht viel verändert .. ![]() " Die bisherige Definition (Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und eine Motorleistung von nicht mehr als 11 kW) wird ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden." Was du aber ab 2013 machen kannst ... einen Wechsel zu A2 nur mit einer Praktischen-Prüfung ... und weiterhin nach 2 Jahren A nur mit einer Praktischen-Prüfung ... ![]() Gruß Jürgen ![]() |
#6
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![]() Zitat:
hallo zwiebel/opa, danke für die rückinfo. wäre aufgrund meines alters nicht direkt der wechsel zu A möglich? muß diese 2013´er änderung nicht erst noch durch die eu abgesegnet werden, dingfest ist das doch noch nicht oder? weißt du wie umfangreich die prakt. prüfung ist? kosten hierfür? thx |
#7
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Hallo Jimmy, auch im Alter bekommen wir nichts geschenkt ... ![]() ( wir müssen auch um alles kämpfen ![]() ![]() Mein Wissenstand ist der 10.01.2013 ... ![]() Du wirst wahrscheinlich eine FS brauchen die mit dir die Prüfungsfahrt macht ... ( ging früher mal ohne) also Handeln ... schätze ca 200 -300 € Fahrprüfung: da schau mal in die anderen Threads ... ![]() Gruß Jürgen ![]() |
#8
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![]() Hab bei Motorradonline einen Artikel dazu gefunden, der euch sicher Interessiert: Das gilt für A2-Anwärter (besser vor dem 19. Januar 2013) Wer vor dem 19. Januar 2013 seine A (beschränkt)-Lizenz in der Hand hält, steigt zwei Jahre später ohne weitere Prüfung in den offenen A um. Gleichzeitig hat er noch den Vorteil, ab 19. Januar 2013 Motorräder mit 48 PS fahren zu können. Ab Stichtag 19. Januar bekommt ein Einsteiger - unabhängig vom Datum des Führerscheinantrags - die A2-Fahrerlaubnis. Hier noch der Link (Artikel ist im 2. drittel der Seite) Gruß Fabi ![]() |
#9
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![]() Zitat:
![]() Wäre auf jeden Fall schön, wenn das so ist ^^ |
#10
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Die Regelung gilt nur, wenn du auch die Prüfung auf einer 48 PS Maschine gemacht hast! Wenn du auf 34PS geprüft wurdest, darfst du auch die 2Jahre nur 34PS fahren!
__________________ Nur die Hatten kommen innen Gatten!! ![]() |
#11
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![]() Hier (unter "Einführung der Klasse A2") hab ich noch ein Artikel gefunden, der beschreibt, dass A-beschränkte ![]() ![]() So versteh ich es zu mindest. ![]() Finde aber für beide Aussagen keine Rechtsgrundlage. Wäre schön, wenn jemand etwas findet! ![]() |
#12
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also dürfen alle a beschränkt inhabende ab nächstes jahr mit 48PS durch die gegend rasen? kenne so einiege die dann luftsprünge machen ^^ |
#13
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Nein. Wer im Jahr 2012 sein Schein gemacht hat, muss auch die 2 Jahre warten bis er offen fahren kann. Er muss die 2 Jahre mit 34 Ps rumfahren. |
#14
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![]() Zitat:
Hi Srazzle, also ich hab das so gelesen Zitat:
steht auf motorradonline.de |
#15
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So, habe ich die ganze sache auch von meinem damaligen Fahrlehrer gehört. Habe nämlich auch gefragt, wie das ist, weil ich bis zum April 2013 noch A beschränkt habe.
__________________ Das THW Wiesloch-Walldorf sucht technik begeisterte ab 17 Jahren. Bei Fragen stehe ich euch jederzeit zur Verfügung. Infos unter: http://www.ov-wiesloch-walldorf.thw.de/ |
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Stichworte |
2013, 48 ps |
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