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#1
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![]() der Vorbesitzer von meinem Motorrad hatte noch die alten Papiere. Dort waren im Fahrzugschein einige Reifenpaarungen eingetragen. Ich habe jetzt natürlich die neuen Papiere bekommen. Dort steht allerdings nur noch drin das die Reifenpaarung nur von einem Hersteller zulässig ist und man die Reifenfabrikatsbedingungen der Betriebserlaubnis beachten soll. Vielleicht war die Dame einfach zu faul oder sich zu fein alles abzutippen, es soll ja nicht ihre Sorge sein! Vom Vorbesitzer habe ich aber eine Umrüstbestätigung für Reifenumrüstungen von Kawasaki mitbekommen. Auf dieser sind auch die Reifen angegeben mit denen ich zurzeit fahre. Eine Kopie davon führe ich beim fahren stets bei mir. Auf der Bestätigung ist die Freigabe für die Ninja ZX-6R (ZX 600 F). Ich fahre allerdings eine ZZR 600 (ZX 600 E). Auf der Bestätigung steht aber das die Freigabe auch führ gleichlautende Fahrzeugtypen gilt. Ist dem damit genüge getan oder könnte ich so bei einer Verkehrskontrolle schwierigkeiten bekommen? Kann ich verlangen das mir das kostenfrei nachgetragen wird? Wahrscheinlich ist der Zug abgefahren. Ist wahrscheinlich eine doofe Frage aber es war vorher noch nie ein Fahrzeug auf mich zugelassen. |
#2
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Ganz ehrlich, würde ich noch mal hingehen und mir das eintragen lassen. Ich würde da vorher nicht rausgehen, die sollten das machen, die Papiere sind doch vom Vorbesitzer Rechtens. PS: Noch kein Fahrzeug auf mich zugelassen, bin Student aber schon gut 6 Zugelassen, immer alles eintragen lassen (Oldtimer). Gruß Tom |
#3
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Mail oder schreib mal den Reifenhersteller an, dass er dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zukommen lässt. Bei Bridgestone z.B. stehen die meisten im Downloadbereich.
__________________ Gruß Felix Ich fahr Mopped, weil ich kein Fahrrad hab |
#4
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Hab mal geschaut, ist eigentlich bei jedem Reifenhersteller so. Und dann drucke ich mir die einfach aus und führe die einfach mit mir und bei einer Kontrolle kann mir dann nichts passieren? Da wir gerade bei Reifen sind: Ich muss nächstes Jahr zum TÜV und bis dahin brauche ich auf jeden Fall hinten einen neuen Reifen und wahrscheinlich vorne euch einen neuen. Habe mal etwas rumgeschaut und finde die Michelin Pilot Road Reifen sehr interessant. Fährt die vielleicht einer von euch und kann mir mal ein Feedback über die Reifen geben? Keiner eine Idee Jungs? Ich meine wegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller. Geändert von sav (19.06.2009 um 16:25 Uhr). |
#5
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Keiner eine Idee Jungs? Ich meine wegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller. PS: Was mir auffällt, beim editieren eines Beitrages wird der Beitrag ja gar nicht mehr als neu angezeigt. |
#6
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Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung passiert nix. Selbst bei der HU wird sie anerkannt. Habs grad hinter mir. Beides. Zu den Pilot kann ich nix sagen, ich hab BT45 drauf.
__________________ Gruß Felix Ich fahr Mopped, weil ich kein Fahrrad hab Geändert von Hawkwind (21.06.2009 um 23:29 Uhr). |
#7
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Ich fahr gerade den BT020. Mit dem bin ich auch richtig gut zufrieden, werde also wohl bei Bridgestone bleiben. Der BT021 soll ja nochmal verbessert sein und angeblich eine 15 % längere Laufleistung haben. Mal schauen wie die Preise so stehen wenn es soweit ist.
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#8
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Ich habe mich nochmal etwas belesen und bin jetzt mal auf Metzeler gestoßen. Um genau zu sein auf den Metzeler Roadtec Z6 (Interact). Nun habe ich ein Problem mit der Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers. In der Unbedenklichkeitserklärung steht das die Gültigkeit des Schreibens vorraussetzt das ein Stempel und eine Unterschrift des Herstellers oder ein Stempel und Unterschrift eines autorisierten Zweirad- oder Reifenhändlers. Ein Stempel des Herstellers finde ich nicht. Dafür aber zwei Unterschriften. Und wer ist ein autorisierter Zweirad- oder Reifenhändler? Um diese Unbedenklichkeitserklärung handelt es sich. Wäre sie so in der Form gültig? Es handelt sich um Seite 1. Edit: In der Unbedenklichkeitserklärung ist ja der Metzeler Roadtec Z6 aufgeführt. Es gibt aber schon eine Weiterentwicklung, den Metzeler Roadtec Z6 Interact. Dürfte ich den dann auch fahren da es sich ja auch um einen Z6 handelt? Edit 2: Über den Pirelli Diablo Strada ließt man auch viel gutes. Am besten alle mal durchprobieren. ![]() Geändert von sav (24.07.2009 um 17:32 Uhr). |
#9
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Man braucht doch gar keine Eintragungen mehr für Reifen, oder? Einfach die Freigabe beim Hersteller downloaden und gut ist.
__________________ ________________________________ Don´t eat yellow snow! |
#10
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Genau! Die Unbedenklichkeitserklärung gestempelt und unterschrieben dabeihaben und Du bist ausgestattet! Z6 ist übrigens meines Erachtens ein Top Reifen! |
#11
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@ sav Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist unterschrieben und somit ok. @ idefix Eine Freigabe ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Zur Erklärung: 1. Die Reifenfreigabe sagt nur aus, dass eine bestimmte Reifengröße auf die vorhandene Felge passt. Abnahme nur mit Fahrprobe, Eintragung erforderlich 2. Die Herstellerbescheinigung sagt aus, dass diese Felgen- Reifenpaarung auch für dein Mopped zulässig ist. Einfache Abnahme, Eintragung erforderlich 3. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung beinhaltet die punkte 1 und 2, die Eintragung entfällt. Mitführen der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist allerdings erforderlich.
__________________ Gruß Felix Ich fahr Mopped, weil ich kein Fahrrad hab |
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