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Hey Leute, der Vorbesitzer von meinem Motorrad hatte noch die alten Papiere. Dort waren im Fahrzugschein einige Reifenpaarungen eingetragen. Ich habe jetzt natürlich die neuen Papiere bekommen. Dort steht allerdings nur noch drin das die Reifenpaarung nur von einem Hersteller zulässig ist und man die Reifenfabrikatsbedingungen der Betriebserlaubnis beachten soll. Vielleicht war die Dame einfach zu faul oder sich zu fein alles abzutippen, es soll ja nicht ihre Sorge sein! Vom Vorbesitzer habe ich aber eine Umrüstbestätigung für Reifenumrüstungen von Kawasaki mitbekommen. Auf dieser sind auch die Reifen angegeben mit denen ich zurzeit fahre. Eine Kopie davon führe ich beim fahren stets bei mir. Auf der Bestätigung ist die Freigabe für die Ninja ZX-6R (ZX 600 F). Ich fahre allerdings eine ZZR 600 (ZX 600 E). Auf der Bestätigung steht aber das die Freigabe auch führ gleichlautende Fahrzeugtypen gilt. Ist dem damit genüge getan oder könnte ich so bei einer Verkehrskontrolle schwierigkeiten bekommen? Kann ich verlangen das mir das kostenfrei nachgetragen wird? Wahrscheinlich ist der Zug abgefahren. Ist wahrscheinlich eine doofe Frage aber es war vorher noch nie ein Fahrzeug auf mich zugelassen. |
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