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#1
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![]() wir stehen hier vor einem kleinen Problem, Sohnemann hat sich letzte Woche eine Honda VT600 Shadow gekauf, gedrosselt auf 34 PS Es ist seine erste Maschine und er ist natürlich stolz wie Oskar ![]() Die Maschine hat vorverlegte Fußrasten und einen breiteren Lenker. Verkauft wurde sie uns, mit dem Hinweis, alles eingetragen, okay, was natürlich nicht stimmte ![]() Nun fängt das Problem an,wir haben ja auch schon nachgeforscht und es stellte sich heraus, es gibt dafür keine ABE`s, sondern nur Teilegutachten. Für das Besorgen der Gutachten und das EIntragen, machen wir ihn natürlich Zahlungspflichtig. Was mich nur wundert, wie konnte er so lange damit fahren? Ist der Versicherungsschutz im Falle des Falles nicht gefährdet? Außerdem hat er im Oktober 2012 auch noch eine neue HU bekommen. Wie kann das sein? Bei der HU wird man doch wohl sehen, dass hier andere Teile angebaut wurden und wenn es keine Eintragungen gab und auch keine Unterlagen, wie kann die HU erfolgreich gewesen sein? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Prüfer so etwas durchgehen lässt, da bewegt er sich doch auf sehr dünnen Eis, oder? Vielleicht hat dafür ja mal jemand eine Erklärung und ich mache nur einen Denkfehler. Gruß aus dem Norden Ralf |
#2
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Du hast damit natürlich Recht aber Tüver sind auch nur Menschen und übersehen mal was. Ob absichtlich oder nicht sei mal dahingestellt. Fackt ist wie du schon schriebst, KEIN Versicherungsschutz!
__________________ Schön fahren, statt schnell fahren. also schön schnell ![]() |
#3
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Hallo, der Verkäufer will natürlich jetzt etwas Stress machen, so auf die Tour, ich habe nie Probleme damit gehabt usw. Das TÜVler auch nur Menschen sind ist ja auch okay,aber letztendlich sind das Spezialisten, die dafür bezahlt werden und mal ganz ehrlich, eine vorverlegte Fußrastenanlage fällt doch schon auf, oder etwa nicht. Das der breitere Lenker mal übersehen wird, kann ich mir eher vorstellen. Und es scheint so, als ob der Verkäufer schon mehrmals so durch die HU gekommen ist. Mir kommt das doch schon komisch vor. Jedenfalls habe ich Sohnemann nicht erlaubt, so damit zu fahren,weil ich der Meinung bin, man würde hier ein zu großes Risiko eingehen. Das Teilegutachten von der Fußrastenanlage soll bei Fechter 10.- Euro kosten,vom Lenker haben wir noch keine Info, aber ich denke wird wohl auch so um den Dreh liegen. Weiß jemand was so eine Eintragung bei KÜS (die sind bei uns um die Ecke) ungefähr kosten würde. Achja, bei Verkehrsamt muss man das dann ja noch in die Papiere eintragen lassen, gibt es da auch ungefähre Preise? Gruß Ralf Geändert von ralf_hamburg (13.03.2013 um 08:34 Uhr). |
#4
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Hallo, klar könnten wir vom Kauf zurücktreten, hat der Verkäufer selbst auch angeboten. Aber die Maschine ist in einem TOP Zustand und sieht richtig geil aus. Sohnemann möchte sie gerne behalten, was ich verstehen kann. Außerdem haben wir auch schon investiert, diverse Male zum Verkäufer gefahren, Probefahrt gemacht, dann abgeholt, ich einen Tag Urlaub genommen für die Abmeldung usw. Die Drosslung ist jedenfalls eingetragen, immerhin ![]() Es geht jetzt eigentlich nur noch um den Lenker und die Fußrastenanlage. Natürlich waren wir beim Kauf auch etwas Blauäugig, hätten mal genauer in die Papiere schauen sollen,dann wäre uns das gleich aufgefallen. Jedenfalls laut Verkaufsanzeige und Kaufvertrag wurde geschrieben, alles eingetragen. Dem ist jetzt nicht so..... Wir sind ja bereit, gegen Erstattung der Kosten, die Eintragungen machen zu lassen. Nur mich wundert es tatsächlich, wie kam er damit mindestens zweimal duch die HU???? Selbst bei einer normalen Verkehrskontrolle, hätte doch mal ein Beamter stutzig werden müssen. In unserer Gegend kennt sich der Freund und Helfer mit Mopeds verdammt gut aus. Geändert von ralf_hamburg (13.03.2013 um 08:36 Uhr). |
#5
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Natürlich sind das auch nur Menschen, teilweise sogar sehr NETTE. Aber das so etwas mal eben übersehen wird, na ja, kann ich mir nicht unbedingt vorstellen. Wenn da was passiert, ist der Prüfer wohl auch dran, oder? Wir wollen es ja jetzt eintragen lassen und werden dabei auch sagen, dass es so durch die HU gekommen ist, kann es sein, dass der Prüfer, der es, sagen wir mal, übersehen hat, sich noch unangenehme Fragen stellen lassen muss? Sei`s drum ................ Fakt ist jetzt aber, die Maschne entspricht so nicht der StVzO und im Falle des Falles hätten wir kein Versicherungsschutz, sehe ich das so richtig? Wenn jemand noch was über die Preise sagen könnte, wegen Eintrag, bei KÜS und Verkehrsamt. Gruß Ralf |
#6
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Hallo zusammen, so ich habe eben direkt beim TÜV angerufen und die haben mir ganz klar bestätigt, eine Eintragung ist unumgänglich,aber das war ja schon klar. Was den TÜV viel mehr interessiert hat, warum die Maschine so durch die HU gekommen ist. Der genaue Wortlaut, ich zitiere "das sieht ein Blinder mit Krückstock". Vermutung vom TÜV, entweder die Teile wurden nach der HU angebaut, oder hier wurde was gemauschelt. Die sind schon sehr neugierig auf den Bericht von der HU. Gruß Ralf |
#7
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also eine eintragung beim auto mit telegutachten liegt zwischen 34 und 54 euro (je nach aufwand), allerdings direkt beim tüv wird beim motorrad wohl ähnlich sein beim straßenverkehrsamt kommt es auf die gegend an (beim auto wahens iwas zwischen 20 und 30 euro) sollte es teilegutachten für die teile geben, und ihr wollt euch arbeit ersparen, kann euch auch ein freundlicher tüv prüfer die gutachten raussuchen (die kommen an alle via pc ran) hab mir damals von denen die nummer geben lassen und zuhause selbst ausgedruckt (brauchte ich das raussuchen nicht bezahlen) viel glück auf jeden fall |
#8
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Hallo, ja schaun wir mal, der TÜV Mensch, mit dem ich telefoniert habe, meinte so ca. 50 - 100 Euro, je nach dem wie Aussagekräftig das Teilegutachten ist. Kommt mir sehr teuer vor. Wenn es geht, möchte ich eh zu KÜS, da die bei mir quasi um die Ecke sind. Ist die Frage ob die das dürfen, hatte gelesen, alles was irgendwie ,mit §19 ist, dürfen die auch abnehmen, §21 darf nur TÜV oder DEKRA. Aber diese Teilegutachten haben alle den 19er. Ob das nun so korrekt ist, weiß ich nicht. Aber ich hoffe es, denn die sind bestimmt günstiger. Aber letztendlich auch egal, das drücken wir em Verkäufer auf`s Auge. Gruß Ralf |
#9
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Hallo Ralf, herzlich Willkommen im Forum ... ![]() Die meisten ABE/Teilegutachten liegen dem TÜV ...DEKRA oder KÜS schon vor brauchen also vom Fahrer (wie es früher war) nicht mehr mitgeführt zu werden und werden auch in die Fz-Papiere nicht mehr eingetragen. Eingetragen werden (meines Wissens nach) nur noch Veränderungen am Motor ccm/Ps ... den Reifengrößen ... dem Rahmen und Veränderungen an der Bremsanlage. Wie schon gesagt wurde sind Prüfer auch nur Menschen ... die sich nachher darauf berufen können das das Fz bei der Abnahme in Ordnung war. Lass den Verkäufer/Händler die ABE/Teilegutachten besorgen mehr brauchst du nicht. Gruß Jürgen ![]() |
#10
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Hallo Jürgen, ich hatte ja selber beim TÜV angerufen und Sohnemann hat auch noch bei KÜS vorgesprochen, beide Stellen sagten: ABE: keine Eintragung, aber immer dabei haben. Teilegutachten: zu einer Prüfstelle, abnehmen lassen und mit deren Bescheinigung zum Verkehrsamt und das in die Papiere eintragen lassen. Solange das nicht eingetragen ist, auch immer dabei haben. Auch die Hersteller vom Lenker und Fußrastenanlage sagen das, die Teile müssen eingetragen werden, anonsten entspricht das Fahrzeug nicht mehr den Bestimmungen der STVZO und im Falle des Falles erlischt auch der Versicherungsschutz. Andere Frage, von der Fußratenanlage lasse ich mir das Teilegutachten von der Firma Fechter schicken, die wollen dafür 10.- Euro haben. Für den Lenker, von der Firma Fehling, habe ich eine PDF Datei im Internet gefunden, auch von deren Seite. Langt das, wenn ich das ausdrucke, oder muss da auch ein Original sein? Ansonsten frage ich noch mal beim TÜV nach. Gruß Ralf |
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Stichworte |
eintragung, teilegutachten, tüv gutachten |
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