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#1
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![]() ich bin hier völlig neu und habe mal ein paar Fragen. Ich bin 32 Jahre alt und möchte demnächst meinen Motorradführerschein (offen) machen. Wie heutzutage üblich besitze ich seit 14 Jahren einen PKW Führerschein (Klasse B). Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen: - Hat der Besitz des Pkw Führerschein irgendeinen Vorteil bezüglich Erste-Hilfe Kurs, Anzahl der Theorie- bzw Praxisstunden oder muss ich alles ganz normal absolvieren als hätte ich noch nie einen Führerschein gemacht? Falls diese Frage hier im Forum so schon mal aufgetaucht ist , entschuldige ich mich jetzt schon mal dafür dass ich sie nochmals stelle ![]() Vielen Dank schon mal für eure Antworten. |
#2
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Hi, dann erstmal herzlich willkommen! Zu Deinen Fragen: Der letzte Erste-Hilfe-Kurs darf nicht länger als 1 oder 2 zurückliegen. Ansonsten bringt der Besitz des Autoführerscheins nur den Vorteil, dass man lediglich 10 Theoriestunden mitmachen muß und in der theoretischen Prüfung nur die Motorradspezifischen Fragen hat. Ich hoffe, ich hab Dir weitergeholfen. ![]() |
#3
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Hi, zum Erste-Hilfe Kurs Folgendes: Ich musste ihn in 2014 nicht wiederholen, obwohl der PKW-Lappen schon >6 Jahre zurück lag und zwischenzeitlich nichts aufgefrischt wurde. Frage hier bitte mal direkt in der Fahrschule deiner Wahl nach. Evtl. auch mal die entsprechende Vorschrift zeigen lassen, die das fordern soll. Beim Sehtest anders - DA war ein "frischer" nötig. Davon ab kann eine Auffrischung deiner Ersthelfer-Fähigkeiten aber auch sehr sinnvoll und richtig sein :-) Willkommen und viel Spaß mit dem Schein (dann wahrscheinlich ab nächsten Frühjahr) |
#4
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- sorry Doppelpost -
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#5
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Super, vielen Dank für eure Antworten ![]() Der Sehtest lässt sich ja schnell machen und eine "Auffrischung" in der Ersten-Hilfe schadet wahrscheinlich auch nicht^^ Dann kann es ja losgehen und ich kann mich in Ruhe mit eventuell in Frage kommenden Maschinen beschäftigen... Danke nochmals. |
#6
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Der Erste Hilfe- Kurs gilt lebenslänglich, und muß für den A - Schein nicht wiederholt werden. Das Gerücht, daß er verfallen könnte, hält sich aber immer noch hartnäckig... ![]() Du brauchst ein aktuelles, biometrisches Paßbild 35 x 50 mm und einen Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre alt ist. Anzahl der Theoriestd: 6 x Grundstoff und 4 x Klasse A Praxisausbildung: Grundausbildung + 12 Sonderfahrten (5 Überland/4 Autobahn/3 Nacht) + Prüfungsvorbereitung |
#7
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Moin, der Erste-Hilfe-Kurs gilt lebenslänglich??? Als ich vor zwei Jahren den A Führerschein gemacht habe, mußte ich nochmal einen Erste-Hilfe-Kurs machen, weil ich den letzten 1997 zum Autoführerschein gemacht habe. Aber gut, es hat sich seitdem so viel geändert, dass es gar nicht schlecht war das alles nochmal aufzufrischen. |
#8
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Geschadet hat er nicht. Aber die alte Bescheinigung ist immer noch gültig. Und wenn Du einen Führerschein bereits besitzt, muß die auch nicht mehr eingereicht werden, da Du sie ja bereits beim ersten Führerscheinantrag eingereicht hast.
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#9
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Gut zu wissen, vielen Dank. Aber geschadet hat der Kurs definitive nicht. |
#10
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Ob man den neu machen muss oder nicht, das weiß ich nicht. Aber viele Arbeitgeber bezahlen den Erste-Hilfe-Schein. Hängen das nur nicht an die große Glocke. Einfach mal bei den entsprechenden Stellen nachhaken. Ich hab letztes Jahr nen Tageskurs absolviert (hätte ich nicht gebraucht wegen Führerschein - den hab ich schon, hat aber viel Neues gebracht), und dafür eine Tageslohn gezahlt bekommen. Man kann Schlimmeres tun, als auf sein Rettungswissen aufzufrischen und dafür Geld bekommen ...
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