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Gerbel 03.04.2017 11:03

Rechtliche Frage zum Kaufvertrag
 
Moin!

Ich halte mich kurz, da ich im Moment ein wenig ungehalten bin wegen eines Händlers :mad:

Ich wollte mir am Freitag ein Motorrad ansehen und kaufen. Ich bin dann nach einem Telefonat 3,5 Stunden zu dem Händler gefahren und habe mir 2 Motorräder angesehen. Entschieden habe ich mich dann für eine der beiden Maschinen, den Preis mit dem Mitarbeiter verhandelt und noch einige Zubehörteile rausgehandelt.

Gerade eben ruft mich dieser Händler an (wohl der Chef) und hat gesagt, daß er den Vertrag so nicht erfüllen kann. Der Mitarbeiter hat sich wohl im Preis getäuscht und die Maschine zu günstig verkauft. Er sagt, er wird vom Vertrag zurücktreten und schreibt mir eine Mail. Und das obwohl der Mitarbeiter nochmal an PC den Preis sich angesehen hat :p

Darf es das? Einfach vom Vertrag zurücktreten?

Feli 03.04.2017 15:39

AW: Rechtliche Frage zum Kaufvertrag
 
Moin,

prinzipiell kann ein Kaufvertrag ja auch mündlich zustande kommen.

Hast du Zeugen deiner Verhandlung?
Evtl. eine Rechtsschutzversicherung? Für den Fall, dass er sich ganz quer stellt.

Wenn der Chef dir noch eine Mail schreibt, in der er formuliert, dass er vom (mündlichen) Vertrag zurück treten will, gibt er dir ja damit die Bestätigung, dass ein Vertrag über die verhandelte Summe bestanden hat.

MMn kann er davon nicht zurücktreten, ohne dir Schadenersatz leisten zu müssen. Das wäre die Differenz zu dem Betrag, den du für ein gleichwertiges Motorrad aufbringen musst. Der Irrtum beim Verhandeln geht nach meiner Ansicht allein auf seine Kappe. Wäre umgekehrt das Gleiche, wenn du irrtümlich einen viel zu hohen Preis vereinbarst.

Ich würde auf jeden Fall die Mail abwarten... ;-)

Gerbel 03.04.2017 16:15

AW: Rechtliche Frage zum Kaufvertrag
 
Also folgendes:

Ich habe vor Ort den Vertrag unterschrieben. Den Preis und das Zubehör habe ich mit dem Mitarbeiter ausgemacht und verhandelt. Das steht auch alles im Vertrag. Das war sogar seine Idee alles mit in den Vertrag aufzunehmen!!! Also nichts mündliches, sondern schon alles schriftlich ;)

Heute hat der Chef den Vertrag wohl gesehen und gemerkt, daß der Mitarbeiter beim Preis einen Fehler gemacht hat. Das ausgehandelte Zubehör könnte er zu dem Preis nicht mitgeben (ich habe eine Scheibe, Soziusabdeckung und Bugspoiler mitverhandelt).

Ein kleines Update: Ich habe mittlerweile mit dem Händler (Chef) telefoniert.
Er sagt, es wäre ein Fehler und das Zubehör war nie Bestandteil der Maschine. Er dürfte innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.

Optional könnte er mir die Maschine dennoch zu diesem Preis verkaufen, allerdings würde er den Bugspoiler aus dem Vertrag streichen. Den müsste ich mir separat für 160€ kaufen.

Vielleicht würde ich das sogar machen. Allerdings wäre ich dort nicht unbedingt hingefahren, sondern hätte mir vielleicht eine andere Maschine gekauft. Denn gerade das Paket war für mich attraktiv.
Wenn ich kaufe, hat da ganze eine faden Beigeschmack...

Feli 03.04.2017 18:42

AW: Rechtliche Frage zum Kaufvertrag
 
14 Tage Widerrufsrecht gilt meines Wissens nach nur bei Fernabsatzverträgen. Ihr habt diesen Vertrag aber persönlich vor Ort beschlossen. D.h. beide Parteien waren persönlich anwesend. Da ist nix mit Frist. Das müsste er als Händler wissen.

sandman667 03.04.2017 18:58

AW: Rechtliche Frage zum Kaufvertrag
 
Wenn der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben ist, ist er gültig und kann auch eingeklagt werden. 14 Tage Rücktrittsrecht gibt es nur im Fernabsatz (Internet, Telefon, Katalog), und nur für den Käufer.

Das einzige, was den Vertrag ungültig machen könnte, wäre, wenn der Mitarbeiter gar nicht berechtigt ist, Verträge im Namen des Händlers abzuschließen. Das seltsame Verhalten des Händlers deutet aber an, dass das nicht so ist..
Wenn ich Du wäre, würde ich auf dem Vertrag bestehen, notfalls mit dem Anwalt drohen, die Maschine samt Zubehör abholen - und danach da nie wieder hingehen.

Gerbel 03.04.2017 20:06

AW: Rechtliche Frage zum Kaufvertrag
 
Danke. So ähnlich habe ich mir das schon gedacht.
Ich werde morgen nochmal anrufen. Mal sehen was sich machen lässt.

Den Stress mit Anwalt möchte ich nicht. Hab grad genug privat zu erledigen. Dann genieße ich lieber mit einem anderen Motorrad das schöne Wetter :cool:

Morgen gebe ich mal ein Feedback.

Gerbel 04.04.2017 08:41

AW: Rechtliche Frage zum Kaufvertrag
 
So, ich habe mich mit dem Händler geeinigt. Der Kaufvertrag wird storniert und ich kaufe mir woanders eine andere Maschine.
Der ganze Aufwand ist es mir nicht wert.

Ich habe parallel noch mit einem anderen Händler telefoniert und er würde mir die Maschine auch ohne Tageszulassung fürs gleiche Geld anbieten. Und da ist das Zubehör auch schon dabei. Keine Ahnung warum es ein anderer Händler kann und dieser nicht. Der Preis schien für ihn völlig akzeptable. Ich muss auch nicht so weit fahren um sie abzuholen.

Ist also nochmal gut ausgegangen.

Also wenn ICH mir solche Aktionen erlauben würde, wäre ich morgen meinen Job los. Unglaublich wie man so einen eigenen laden führen kann :eek:
Als Dank hätte er mir zumindest meine Anreise bezahlen können.

Feli 04.04.2017 15:09

AW: Rechtliche Frage zum Kaufvertrag
 
Erstmal schön für dich, dass es jetzt doch (mit einer anderen Maschine) klappt ;)


An sich kann jedem mal so ein Fehler passieren.

Er kann dir die Sache erklären und höflich fragen, ob du ihm entgegenkommst. Mehr aber auch nicht.

Sich mit falschen Behauptungen rauswinden zu wollen ist nicht die feine Art!

WorldEater 04.04.2017 15:12

AW: Rechtliche Frage zum Kaufvertrag
 
Dann schon mal Gratulation zum neuen Mopped!
Was für eins ist es denn überhaupt?

Gerbel 05.04.2017 18:53

AW: Rechtliche Frage zum Kaufvertrag
 
Nachdem ich bereits Honda, Yamaha, Kawasaki hatte, wollte ich gerne mal was anderes und habe mich für eine Street Triple entschieden.
Also das letzte Modell, nicht das ganz Neue. Das hätte leider den Preisrahmen etwas gesprengt :p. Das alte Modell konnte ich noch zu einem guten Preis bekommen.


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