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  #1  
Alt 28.01.2020, 13:32
Sozius
 
Registriert seit: 28.01.2020
Beiträge: 4
Standard ABE, Bezeichnungen und Zulässigkeit

hallo!
ich bin neueinsteiger und frisch zum motorradfahrer geworden.
vor kuzem habe ich mir ein motorrad zugelegt, privatkauf.

jetzt hab ich das problem mit den tuningteilen...


mir wurde das motorrad verkauft und "erzählt" das alle umbauten zulässig sind. nun habe ich mich selbst nochmal auf die suche nach allen E zeichen gemacht.
was mir magenschmerzen bereitet sind die hebel...
auf dem kupplungsheben steht kein hersteller und keine bezeichnung, auf dem bremshebel auch kein hersteller nur eine versteckte F14 bezeichnung.
ist das eine bezeichnung für eine zulässigkeit? google konnte mir nicht helfen.
für den auspuff habe ich eine karte die mit dem aufpuff übereinstimmt, für den bugspoiler eine tüv bescheinigung.
die blinker habe ein E und die highsider spiegel auch.

der lenker hat eine schriftliche betriebserlaubnis.
google konnte mir teilweise helfen, nur mit diese F14 bezeichnung des bremshebels kann ich und google nichts anfangen
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