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#1
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![]() ihr als versierte Schrauber könnt mir doch sicher sagen, was ich alles eintragen lassen muss. Im Netz steht viel verschiedenes und teils auch sehr veraltet. Wann/bei welchen Veränderungen muss ich zum Vorführen? |
#2
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Wie was eintragen ? Was hast du den als Zubehör verbaut und was ist schon eingetragen ? ABEs/TG alle vorhanden ? Eintragen muss du nur Teile die du verbaut hast ... |
#3
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Dann glänze ich jetzt mal mit gefährlichem Halbwissen ![]() Teile die ein E-Prüfzeichen haben, kannst du einfach verbauen (z. B. Spiegel, Blinker... etc. haben oft eine E-Nummer). Teile mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) darfst du auch verbauen, musst aber die ABE immer dabeihaben (z. B. Racing- oder Tourenscheibe; Reifen die vom Hersteller freigegeben sind) Alles andere musst du eintragen lassen (z. B. Auspuff ohne E-Nummer und ABE; Änderung der Leistung).
__________________ GSX600F | Bj. 1997 |
#4
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Hallo Jason, morgen werd ich wohl meinen neuen Auspuff ans Motorrad bauen. Dafür hab ich so ne EG-ABE in checkkartenformat. Demnächst wird noch der Luftansaugschnorchel ausgetauscht. Der K&N-LuFi ist schon lange drin (im Netz steht der müsste eingetragen werden Oo) Miniblinker, Alu-Kettenschutz etc pp benötigt meines Wissens nach auch keine Eintragung. Beim LuFi/Ansaugschnorchel und bei der neuen Tüte bin ich mir halt nicht sicher. Soll ja angeblich ne Leistungssteigerung von 8-10PS sein... ? Muss ich das Motorrad danach eigentlich neu einstellen lassen? Edit: Ok, wenn bei Leistungsveränderung immer eingetragen werden muss, muss ich wohl danach mal zum TÜV/Dekra/GTÜ Geändert von sprotte (15.05.2012 um 08:31 Uhr). |
#5
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Wenn die Leistungsänderung durch den Schalldämpfer kommt musst du nichts eintragen lassen. Da der ja ne EG hat. Ist bei den Bandits so, die sind von Werk über den Serienschalldämpfer auf 98 PS gedrosselt (Versicherungstechnisch) und wenn du da ne legale Sporttüte rann schraubst hast du mehrleistung die du nicht mal eintragen musst. ![]()
__________________ Schön fahren, statt schnell fahren. also schön schnell ![]() |
#6
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Was denn jetzt? ![]() Viel mehr als den Schalldämpfer mach ich ja nicht. Die LuFi-Geschichte sorgt ja nur für mehr Luft und nen satteren Klang... |
#7
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LuFi muss auch eingetragen werden, ALLES was eine veränderung bringt muss eingetragen werden, sonst erlischt dir deine ABE
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#8
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Ich muss nen LuFi eintragen lassen? Ham die n Ei am Wandern... Dann fahr ich ja ohne ABE... UPS
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#9
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![]() Zitat:
Eine Änderung des Schnorchels/ Lufi hm......dann erlischt die Betriebserlaubniss.
__________________ --Munter bleiben-- --Gruß Jens-- ![]() |
#10
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Lufi gibt es selten mit ABE Das heißt mal wieder eintragen lassen ![]() Es sei denn es ist nur ein "Tauschfilter" also von der Form her wie der originale. Ich persönlich lass die Finger davon weil sich das Luft/Kraftstoffgemisch ändert und dein Motor überhitzen kann, wenn du das nicht neu einstellen lässt.
__________________ Schön fahren, statt schnell fahren. also schön schnell ![]() |
#11
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Hallo, welchen LuFi willst du einbauen? Von K&N gibt es einen "normalen" als Ersatz für den Serienfilter und einen Sportfilter. Den Ersatzfilter brauchst du nicht eintragen lassen, den anderen schon, wenn überhaupt möglich. Ansonsten vorher mal beim TüV nachfragen, was möglich ist. Und auch mal bei verschiedenen Stellen nachfragen, da jeder Prüfer einen gewissen Spielraum hat. mfg Volker A. |
#12
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Bei einem Sport-LuFi kann es sein, dass deine Maschine dann zu laut wird und deswegen die Betriebserlaubnis erlischt.
__________________ GSX600F | Bj. 1997 |
#13
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SO! Ich war gerade bei meinem Suzi-Händler: - Jedes Teil das eine ABE besitzt, eine E-Nummer hat und für das Motorrad zugelassen ist ist nicht eintragungspflichtig. - Bei Auspuffanlagen, egal ob original oder nicht, zählt die dB-Angabe im FZ-Schein. Ist der Endtopf lauter erlischt die ABE (kann nach vielen Jahren auch bei der Original-Tüte passieren) Hier schützt weder Eintragung noch ABE noch sonst i.was. - Zum LuFi: Auch hier gilt; hat das Teile eine entsprechende ABE kanns verbaut werden. Bei allem anderen kann mans eintragen lassen, aber welcher Prüfer guckt schon in LuFi-Kasten und kann dann noch original vom Austausch bzw. Sport-LuFi unterscheiden. Das entscheidet jeder für sich. @Flash: Meine Suzi ist eine K4 mit Einspritzer. Die merkt wenn mehr Luft kommt und mischt dem entsprechend mehr Sprit dazu. Allgemein: Ich hab den K&N Filter schon ne ganze Weile drin (2 Jahre oder länger, ärger mit TÜV/abgasnorm etc hat es nie gegeben) Den Schnorchel hab ich mir gerade aus dem Kopf schlagen lassen, denn das einzig spürbare resultat ist ein höherer Kraftstoffverbrauch. Ich hoffe ich konnte ein wenig Klarheit in die Sache bringen ![]() |
#14
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Um das ganze noch etwas zu vervollständigen,es gibt auch noch sogenannte Unbedenklichkeitserklärungen. Diese sind hilfreich bei Umbauten bzw. wenn man eine Reifenbindung hat,diese zu erweitern.
__________________ Ich bin eine Raupe du bist ein Reh, ich werde Schmetterling, du zum Filet. |
#15
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@ Nina, versprich dir nicht so viel von den 8-10 Ps die Werbung hatten sie schon vor 30 Jahren .... ![]() Ist vielleicht auch machbar mit einer Anpassung aber meist nimmt der Schalldämpfer Leistung ... Ausnahmen Bandit .. hier mal ein Link ... der vieles erklärt .. Hamburg - Tipps für Motorradfahrer | TÜV HANSE Gruß Jürgen ![]() |
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