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#1
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![]() So wie hier: Imageshack - bild1941gb2.jpg
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#2
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...ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, daß es max. 30° zur Fahrbahnsenkrechten angebracht sein darf...
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#3
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Ja das mit dem Winkel kenn ich mit 15° aber was ich eigendlich wissen muss ist ein einfacher Halter ausreichend oder braucht man was besonderes? Hab mal was zusammen gestutzt wie ich es mir in etwa vorstell.
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#4
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Soviel ich weis ist ein einfacher Halter ausreichend. Es muss einfach gewährleistet sein, daß das Schild nicht abfallen kann. Bin mir aber grad nicht sicher, obs da nicht ne Vorschrift gibt, daß man 2 Schrauben verwenden muss. Sorry, aber ich glaube um ganz sicher zu gehen frägst am Besten beim TÜV nach... |
#5
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Geil, vorhin hab ich im Louis Katalog geblättert und hab mir die Auspuffe, Blinker und Kennzeichenhalter angeschaut. Da bin ich über das hier gestolpert, was wohl perfekt passt: "Kennzeichenhalter benötigen keine ABE und brauchen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen zu werden. Achten Sie jedoch auf die korrekte Montage des Kennzeichens. Es darf bei belastetem Fahrzeug mit der Unterkante wenigstens 30 cm, mit der Oberkante jedoch höchstens 120 cm über der Fahrbahn angeordnet sein. Eine Neigung von max. 30 Grad ist zulässig. Kennzeichenbeleuchtung ist Pflicht. Das Kennzeichen darf die Blinker nicht verdecken." Seite 756 Louis Katalog (2009). |
#6
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![]() Zitat:
![]() Wie schon gesagt,es sollten gute 30° sein,aber nach außen und nicht wie bei dir nach innen.Mein Schild sitzt unter dem Heck,man kann es gut ablesen,das ist der einzige Grund warum man mich noch nicht damit angehalten hat.Ein netter Beamter:Zu dem Nummernschild sage ich jetzt mal nichts...gute Weiterfahrt!Der Tüv macht da jedenfalls NICHT mit ![]() |
#7
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So sieht es bei mir aus.....Also gute 90° und somit nicht zulässig.
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