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#1
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Hallo zusammen. Ich bin als Fahrlehrer unterwegs und möchte mir ein neues Fahrschulmotorrad kaufen. Ich möchte aber nur ein Motorrad für beide Klassen (A und A2) haben. Meine Frage ist nun, gibt es eine Möglichkeit ein Klasse A Motorrad durch umlegen eines Schalters (Schlüssel o.ä) zu entdrosseln ? Ich denke, wenn ja dann nur durch eine elektronische, oder ? Über brauchbare Vorschläge wäre ich dankbar. DLzG Thorsten |
#2
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Nein, rechtlich nicht möglich. Aber das weiß man als Fahrlehrer, oder? ![]() |
#3
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Als Fahrlehrer weiß man vieles ![]() Bei Traktoren, sogenannten Schnellläufern geht das auch. Das StVA bei uns würde dies im Einzelfall (sofern TÜV gutachten vorliegt) entscheiden. Die Versicherung würde die größere Leistung berechnen (logischerweise). Somit wäre meine Frage wieder da. Geht oder geht nicht ? |
#4
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Machen kannst du das an sich bestimmt, wen du dich selber drosseln willst, gibt es ja auch Autos und Motorräder die das Serie können, nur wirst du zum Fahren dieses Fahrzeuges immer den großen Schein brauchen, da du so nicht versichern kannst das ein Fahrer mit A2 auch immer mit 48PS unterwegs ist. Wäre das erlaubt würde das nicht ständig so gemacht werden, so könnte Papi und seinen Sohnemann sich ja auch 1 Motorrad teilen ohne das Papa sich mit 48PS begnügen muss. Kommt es mit einem solch manipulierten Motorrad und einem A2 Fahrer zu einem Unfall und die Nummer kommt raus (was es wohl wird, da ja wohl die höhere Leistung in den Papieren steht) bin ich auf die Verhandlung gespannt. Nur weil irgendein Beamter dir das so einträgt muss das noch lange nicht Rechtens sein. Sieht man ja auch bei TÜV Eintragungen, wen die Bullen sagen das ist so nicht ok, können sie dich dafür auch ran bekommen. Ist z.B. ein Auspuff zu laut ist er zu laut da nutzt dir die E Nummer oder die Eintragung auch nix.
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#5
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Das ist richtig das man dafür den großen Schein braucht. Nur bei mir hat keiner einen Schein, weder groß noch klein. Das Motorrad dient ausschließlich zu Fahrschulzwecken. Ich möchte hier doch nur wissen ob und wie es technisch möglich ist. |
#6
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Wenn eh keiner nen Schein hat und das anscheinend bei dir egal ist warum überhaupt eine Drossel? Dann erklär mal die Vorgaben der Motorräder für die beiden Scheine für uns nicht Fahrlehrer.
__________________ ![]() ![]() Geändert von Ronin (14.01.2017 um 21:56 Uhr). |
#7
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Was ist daran jetzt schwer zu verstehen? Es geht um Fahrschulzwecke - da haben die Leute die draufsitzen typischerweise (noch) nicht den Schein für den sie üben. Interessant finde ich da nur die Fragen: Darf ein Fahrschüler auf einem Fahrzeug geschult werden, für das er nicht ausgebildet wird (ich gehe davon aus, dass er den Schalter selbstständig während der Fahrt umlegen kann) Darf darauf die Prüfung abgelegt werden? Und, genau das was eigentlich nur gefragt wird: ist es technisch möglich? Gibt ja m. W. unterschiedliche Arten der Drosselung, welche davon ließen sich mittels eines simplen Schalters ein- und ausschalten? |
#8
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#9
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Danke schon mal für die erste qualifizierte Antwort. Ich dachte ehr daran einen Schlüsselschalter zu verbauen so das der Fahrschüler nicht während der Fahrt die Drosselung rausnehmen kann. Ich denke wenn es geht dann nur mit einer Drosselung über CDI. |
#10
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Authomas das es um Fahrschulzwecke geht is mir auch klar und das man in die Fahrschule geht um den Schein zu machen auch, sarkastische Antworten bringen es hier wohl nicht. Ich wollte wissen ob es vorlagen gibt auf was geschult wird, darf ein A2 Schüler auf einer Maschine geschult werden die mehr wie 48PS hat. Ich verstehe es nämlich so das das eben nicht der Fall ist sonst würde er ja nicht nach einer solchen Schaltung fragen. Also wäre das ja auch wiederum Fahren ohne Erlaubnis, den eine rechtskräftige Drosselung muss in Deutschland immer noch eingetragen werden. holtermann was willst du mit erster qualifizierte Antwort, nur weil Authomas dir erzählt was du hören willst macht es das jetzt nicht richtig.
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#11
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![]() Nein, darf er nicht. Das ist die Ermöglichung einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis. Du darfst nur auf der Klasse geschult werden, die in Deinem Ausbildungsvertrag steht. Und nur maximal ein halbes Jahr vor dem entsprechendem Mindestalter. Das heißt, der A2-Schüler darf frühstens mit 17,5 Jahren auf die gedrosselte Maschine, und der A-Schüler, ohne Vorbesitz, frühestens mit 20,5 Jahren für A80, oder mit 23,5 Jahren für A. Aber das hätte ja der "Fahrlehrer" Holtermann eigentlich wissen sollen.
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#12
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So leute. ich wollte nur was wissen und nicht dazu beitragen das man sich schnippisch anderen gegenüber äußert. Übrigens nur um zum Schluß auch noch mal klugscheißen zu können. Wie zeige ich den dem Prüfer die Zulassungsbescheinigung II wenn diese bei der Leasinggesellschaft liegt. So nun aber Schluss hier. Melde mich ab. QAP/ZUD AR |
#13
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Bleibt aber immer noch "Dein Ding", wenn Du zu ner Prüfung kommst, mit sowas... Geändert von ichdereric (15.01.2017 um 12:34 Uhr). |
#14
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Ach ja, und für alle "Wir wollen doch nur wissen, ob das technisch möglich ist, und nicht ob man das darf..."-Fragenden... Das kommt drauf an... Bei Begrenzung durch den Gasweg, braucht man eigentlich nur Werkzeug, daß das Teil ausbaut. Mit Drosselung per Mapping ist das dann schon schwieriger. Teilweise müssen auch Zündschlüssel umprogrammiert werden. Je nach Hersteller muß auch zusätzlich der Lufteinlaß geändert werden. Und das gilt für Fahrzeuge mit Einspritzanlage. Wer noch ein Fahrzeug mit Vergaser hat, muß den Vergaser "umrüsten". Mit einem Schalter, der das alles bewerkstelligt, wird´s da wohl schwierig... ![]() |
#15
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![]() Zitat:
Wen ich was frage und es hängt noch was mit dran sollte man lieber froh sein das ein andere darauf hinweißen. [quote=holtermann;122260] So nun aber Schluss hier Zitat:
Und sorry aber wen einer eine so verantwortungsvollen Job hat sollte man doch wohl denken das ihn der Schutz seiner Kunden am Herzen liegt und nicht nur sein eigener Geldbeutel, daher sind solche Infos eigendlich für einen verantwortungsvollen Fahrlehrer doch sehr interessant. Und ja im "RealLife" (wo sind wir hier in nem MMO, hier geht es um Sachen im RealLife um bei der Wortwahl zu bleiben), sage ich Leuten auch wen was illegal ist. An deiner Stelle würde ich deinen eigenen Rat mal selbst befolgen, erst denken dann Schreiben. Und die Forderung nach Sachlichkeit ist nach dem Text ja wohl auch ein Witz gewesen oder? Aber egal was will man von einem erwarten der nicht ohne Beleidigend zu werden seinen Standpunkt vertreten kann.
__________________ ![]() ![]() Geändert von Opa (16.01.2017 um 13:04 Uhr). |
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Stichworte |
elektronissche drossel, umgehen |
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