![]() |
#1
| |||
| |||
![]() ich fahre gerne auch im Winter schon seit vielen Jahren. Nun habe ich eine "neue" Maus (Honda VFR 750 rc36) Ich habe da drei Winterreifen im Ausblick und wollte mal nachfragen ob jemand Erfahrung mit einem der Reifen hat und welcher Empfehlenswerter wäre. Zum einen wäre da vom Reifenwerk Heidenau der K73 160/70-17 69H TL oder der K60 scout 170/60B 17 72T TL Zum anderen wäre da von Avon der Trailrider 170/60 R17 72V Tl Oder von Michelin der 170/60R17 Anakee Wild TL TT Rear 72R und natürlich deren passenden Vorderreifen. Greetz |
#2
| ||||
| ||||
![]()
Verstehe ich das richtig? Du würdest ernsthaft einen Enduroreifen auf deine VFR schmeissen? Ich hab jetzt mal vorab nicht geprüft, ob und in wie weit bei dem Motorrad eine Reifenbindung besteht, aber der K60 (oder die anderen Typen) auf nem Sporttourer????? Mal davon ab, dass das immer noch kein Winterreifen ist, sondern einfach nur ein Stollenreifen, ABER wie sieht denn das aus?!?!? Mal ohne Quatsch. Ich hab bis dato nur für Roller von echten Winterreifen gehört. Die haben dann (zB) bei Heidenau den Namenszusatz Snowtex und das gibt es für verschiedene Modelle. Doch wie gesagt, wir reden hier von Rollern! Sollte es aber tatsächlich waschechte Winterreifen für Motorräder, nicht Roller, geben, dann kläre man mich auf! Andernfalls bitte ich Enduroreifen nicht mit M+S-Reifen zu verwechseln. |
#3
| ||||
| ||||
![]()
Es gibt Winterreifen für Motorräder aber nur mit sehr beschränkten Größen und auch Stollenreifen waren als Ersatz für richtige Winterreifen erlaubt eben wegen dem Groben Profil. Das alles ist aber egal weil es keine Winterreifenpflicht mehr gibt für Winterreifen. |
#4
| ||||
| ||||
![]()
Dass es keine Winterreifenpflicht mehr gibt ist ja bekannt. Ist ja erst dieses Jahr gewesen, dass sie abgeschafft wurde. Der Heidenau K73 Silica ist vermutlich auch was, dass diesem Bild am nächsten kommt. Dennoch, er hat keine offizielle M+S-Zulassung. |
#5
| |||
| |||
![]()
Sers, es handelt sich bei all den von mir vorgestellten Reifen um M&S Reifen aufgrund ihrer Silicia Mischung und azfgrund des Laufprofils (typisches Winterreifen Profil). Es sind also alles echte Winterreifen. Es gibt tatsächlich nur eine paar wenige größen die echte Winterreifen sind mit M&S Kennzeichnung. Aber es gibt sie. Der Michelin reifen allerdings ist wirklich nur ein Enduroreifen mit m&s. Die Heidenau reifen allerdings sind entsprechend Hochkarätig. Denen trau ich auch zu ab 2018 Alpine Reifen zu produzieren. Es ist nicht meine erste Maschine die ich mit Winterreifen ausstatte. Exakt nach diesen Kriterien suche ich mir auch meine Mopeds aus, bzw. das ist mit ein Hauptkriterium. @Ronin Es gibt sehr wohl noch immer eine Winterreifenpflicht, ab 2018 wird das Gesetz sogar noch verschärft das Pneus sogar das Alpin Symbol(Schneeflocke) tragen müssen. Die M&S Kennzeichnung reicht dann nichtmehr aus. Was allerdings nicht für Reifen gilt die bis zu dem Stichtag bereits Hergestellt wurden. |
#6
| |||
| |||
![]() Zitat:
Winterreifenpflicht besteht weiterhin. Und der K73 hat eine M&S kennzeichnung. |
#7
| ||||
| ||||
![]()
Was den K73 angeht, hast Du Recht. Aber die Winterreifenpflicht ist passé! https://www.ifz.de/winterreifenpflicht/ |
#8
| |||
| |||
![]() Zitat:
Ich hab den Para. 2 der stvo mal hier hereinkopiert zum selber Nachlesen. Die Winterreifenpflicht gilt auch für Mofas - Motorräder. Es gibt keine Neue Verordnung.^^ Es gibt Gerüchte und Träume der rechtlichen Auslegung des Gesetzes. Aber diese Gerüchte und Träume sind eben nicht Real ^^ Lasst euch nicht erwischen. Aber es gibt ein Schlupfloch.... "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis - oder Reifglätte...." Das bedeutet: 1.Wenn es trocken ist und keiner dieser Punkte zutrifft darf jeder auch mit Sommerreifen im Winter fahren. Sollte aber 100 Meter vorher um die Kurve im Schatten auch nur 1 qm auf der Strasse sein der mit Reifglätte benetzt ist. Und die Cops das nachweisen dann zahlst dein Bußgeld. 2. Theoretisch sagt das Gesetz nichts über ein Datum aus. Solltealso am 27. Juli aus kuriosen Wetterbedingungen Schnee fallen. Sollte man sein Kfz besser stehen lassen. (3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABI. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/ EG (ABI. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 im Sinne der Anlage XXIX der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung in der Fassung vom 26. April 2012 (BGBI. I S. 679) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen. |
#9
| ||||
| ||||
![]()
Ein Beschluss des Bundestages würde ich nicht als Traum oder Schaum bezeichnen! Hast Du mal geschaut was das für Fahrzeuge sind in den Klassen M und N? Nach dieser Klassifizierung gehören Motorräder und auch Roller der Klasse L an. https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse Es ist ja auch nicht grundsätzlich die Winterreifenpflicht aufgehoben, sondern lediglich für "einspurige Fahrzeuge". |
#10
| ||||
| ||||
![]()
Sorry, es war natürlich der Bundesrat!!!
|
#11
| |||
| |||
![]() Zitat:
Um es mal explizit zu verdeutlichen. Der Para. 2 der stvo gewährt die Ausnahmen auf die Klassen M2, M3, N2 und N3 das jene auf der Antriebsachse einen M&S haben müssen. Die L Klassen sind nicht von Ausnahmen betroffen da dies sonst explizit im Para. 2 der stvo stehen muss. Und twar explizit aufgelistet als "L1e-L6e" oder aber entsprechend L1e - L5e Da die Anlage XXIX die Klassen ganz Spezifisch auflistet. Was aber nicht bedeutet das alle Klassen aus dieser Anlage gewisse Ausnahmen bekommen. ^^ Sorry aber die Winterreifenpflicht besteht in jedem Fall auch für Mofas - Motorräder + Beiwagen. |
#12
| |||
| |||
![]()
Ist eigentlich nicht schwer zu begreifen was der Para 2 der stvo aussagt man muss nur Lesen können ohne seine Meinung mit zu Interpretieren. Sondern einfach die niedergeschriebenen spezifischen Fakten lesen die explizit dort stehen^^ Das Gesetz ist sogar sehr gut und ohne jeglichen Spielraum für Interpretation niedergeschrieben bis auf die M&S Kennzeichnungspflicht, welche ab 2018 eben spezifiziert wird. ^^ Da fast jeder Reifen mit entsprechendem Profil ein M&S aufdruck haben darf. Was aber nicht bedeutet das jener Reifen dann auch auf Schnee und Eis getestet wurde entsprechend jene Reifen die ein Alpine Symbol aufweisen und explizit auf Schnee und Eis getestet wurden. By the Way das gilt ab nächstes Jahr übrigens dann auch für Autos. Das M&S nichtmehr zulässig sein wird sondern nur noch das Schneeflöckchen. Geändert von icedriver (30.10.2017 um 08:54 Uhr). |
#13
| |||
| |||
![]()
Nochmal ein Update zu der Winterreifenpflicht da dieser für viele sehr verwirrend ist. Die neue Verordnung die ab dem 1.06.2017 in Kraft getreten ist besagt das das Alpinesymbol vorhanden sein muss. Mit der Ausnahme von z.B.: Einspurigen Kraftfahrtzeugen also alle Mot. Zweiräder. Das bedeutet das alle Zweiräder keine Reifen mit Alpine Symbol tragen müssen. Was an dem Rest der Winterreifenpflicht nichts ändert. Das heist der Para.2 der stvo gilt für Zweiräder Weiterhin. Also Zweiräder müssen weiterhin M+S Reifen aufgezogen haben wollen sie bei entsprechender Witterung gefahren werden. Sie sind lediglich von der Alpinesymbol Regelung ausgenommen. |
#14
| |||
| |||
![]()
Ich gebe zu es ist äusserst Verwirrend. Da man meinen könnte mit der neuen Verordnung sei die generelle Winterreifenpflicht aufgehoben. Dem ist NICHT so. Macht bitte nicht den Fehler und denkt ihr könntet nun im Winter ohne M+S fahren. Baut ihr einen Unfall wird die Kasko ausgesetzt und die Haftpflicht euch entsprechend in Regress ziehen. Da die neue Verordnung Juristisch ganz klar ohne Interpretationsspielraum zu sehen ist. Nochmal als Warnung für alle fehl Informierten. Die Ausnahme besagt lediglich das Motorräder oder Mofas/Roller von der Neureglung ausgeschlossen sind, der Para 2. der stvo mit seiner M+S Reifenpflicht gilt fpr Zweiräder weiterhin. |
#15
| ||||
| ||||
![]()
Soll ich jetzt mal ehrlich sein das ist mir so was von scheiß egal, ich fahr bei Bedingungen bei denen Winterreifen erforderlich sind eh kein Motorrad. Na dann viel Spaß beim suchen von Reifen in passender Größe für deinen Bock. |
![]() | |
![]() ![]() |
| |
![]() | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Winterreifen ? In meiner Größe wo ? | franzosenschraubaer | Motorrad Allgemein | 31 | 18.10.2015 12:29 |
Winterreifen für Motorräder | k2732004 | Motorrad Allgemein | 6 | 10.09.2014 16:54 |