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#1
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![]() Ich bin kurz davor mir nen neuen Reifen zu kaufen... i muss TÜV machen ... es geht darum dass ich nen größeren gerne hätte ... ja gut , die Sache ist aber die dass in Zulassungspapieren steht für Hinterrad die Größe 160/ZR 17 ... normal ist aber immer auch Parameter der Höhe drin.... das vermute ich aber nur ... bei mir ist es auf jeden Fall nicht .... Der alte Reifen ist 160/60ZR17 und jetzt hätte ich gerne den neuen Reifen in der Gr. 70 also 160/70ZR17 ...Die Frage ist ... Ist es erlaubt ? darf ich die Gr. wechseln? Platz hätte ich genug... Und für Erfahrene , was denkt Ihr ? Ist es gut nen höheren Reifen aufziehen lassen ? Oder besser gesagt , hat es schon mal jemand gemacht falls es erlaubt ist welche Erfahrungen habt ihr ? Also merci für jede Antwort Leute .. ![]() |
#2
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![]() Zitat:
Beim 70er Querschnitt hätte der Reifen eben einen größern Umfang,diese ist nicht erlaubt, eine breiteren Reifen zu verbauen eventuell zB 170-180 geht mit Eintragung eher..........von 60 auf 70.......... no Chance . ![]()
__________________ --Munter bleiben-- --Gruß Jens-- ![]() |
#3
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Das schreibe ich doch, es ist nicht vermerkt, die perzentuale Reifenhöhe ist nich vermerkt, heißt 160/ZR17 steht bei mir drin.. das ist alles was ich für den Hinterreifen eingetragen habe . Und genau das war die Frage....
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#4
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Ich würde sagen das ist beim Schein schreiben ein Fehler unterlaufen. Um was für ein Motorrad geht es denn überhaupt?
__________________ Wofür 4-Zylinder-Motoren? Am Motorrad 2 Zylinder zu viel, im Auto 2 zu wenig... Youtube-Kanal |
#5
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Frag beim Reifenhersteller nach. Wenn es dafür eine Freigabe gibt, dann weiß er das.
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#6
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Es ist FZS600 BJ03
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#7
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Geh halt zum TÜV. Einfach so Ändern is eh noch je nach Abweichung mus auch der Tacho angepasst werden. |
#8
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![]() Bei dem Baujahr müsste neber der Reifendiminsion doch um Anhang sogar noch eine Reifenbindung vorhanden sein.
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#9
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Unter Moppedreifen .de ist nur die Hinterradgröße 160/60 ZR17 aufgelistet. Unter MotorradreifenDirekt.de auch.........also wird der 60er bindend sein. Ansonsten kanst du ja bei der Dekra TÜV etc. anrufen und Dir dort noch eine Bestätigung geben lassen das du nur diese Größe fahren darfst.
__________________ --Munter bleiben-- --Gruß Jens-- ![]() |
#10
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Also gut , ich habe schon e-mail der TÜV SÜD geschickt ...mal schauen was die zurückschreiben. Ich denke aber auch dass nur die 60 erlaubt sind und dass es nur ein Schreibfehler ist... leider.... sobald ich etwas weiß, schreibe ich gleich hier rein ...
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#11
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Also, der TÜV weiß nicht, ob der Reifen zugelassen ist. Nur der Reifenhersteller weiß das. Der TÜV trägt ihn ein, aufgrund der Unterlagen des Reifenherstellers.
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#12
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Also , hier is it ... Ich dürfte es machen aber , ich lass es lieber ... Ichdereric hat recht gehabt... Aber noch die Antwort von TÜV: Ihr Fahrzeug ist eine Yamaha Fazer, Typ RJ02 (FZS600), korrekt? Ich habe in die Typdaten des Fahrzeugs gesehen und keine alternativen Reifengrüßen finden können. Falls sie für die gewünschte Reifengröße eine Reifenfreigabe vom Hersteller bekommen, könnte man diese im Zweifelsfall eintragen. Ich denke jedoch, dass dies schwierig werden wird. Bei der Hauptuntersuchung werden die Reifengrößen überprüft. Stimmen diese nicht mit den Fahrzeugdokumenten überein, kann die Hauptuntersuchung nicht bestanden werden. Also alles klar.... |
#13
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Hallo, Wozu auch der höhere Reifen ? Und welcher Reifen sollte es denn dann geworden sein ? Interessiert mich mal. Der Vorderreifen wäre da schon interessanter. 110/70 ist ja nun nicht der Reißer. 120/70 (Standard überall) wäre da die bessere Wahl.Nur die Felge müßte breiter sein. Plug & Play passende gibts, und Eintragung geht auch. Jo |
#14
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Wollte ein Wenig höher den Swerpunkt setzen für leichteres Manewrieren. Ich lasse aber diese Saison noch die Klasiker drauf und nächstes Jahr mache ich es vielleicht. Jetzt ist kurz vor Schluss.. Und der Vorderreifen wäre dann natürlich 120/70 , hinten 160/70 ... Einz verstehe ich allerdings nicht ... wieso meinst du muss die Felge brieter sein ??? Ich habe doch jetzt 120 vorne und 160 hinten , und die Zahl 70 ist doch Perzentualer Wert von der Breite für die Höhe..... heist nach meiner Logik dei selbe Felge wurde so oder so passen ... hmm ? |
#15
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Ich hab mir das hier jetzt mal durchgelesen und ehlrich gesagt verstehe ich nicht warum Du ausgerechnet diesen Weg gewählt hast, um das Moped hinten höher zu legen. Dass mit der Zulassungsbescheinigung doch irgendwas nicht stimmen kann lässt sich doch prüfen. Was sagt denn der Brief? Steht da auch kein Querschnett drin? Anyway... Wenn Du an den Reifen rumschraubst veränderst Du ja auch das Fahrverhalten deine Motorrades. 10% in der Höhe sind nicht viel, aber es kann reichen um das Verhalten nachhaltig zu ändern. Da der TÜV ja eh "Nööö" gesagt hat ist es glücklicherweise akademisch, aber ich denke mal, dass Du mit, gehen wir mal hypothetisch von einer Zustimmung des TÜVs aus, der Änderung des Reifens inkl aller Nebenkosten und Gebühren bei nem ähnlichen Preis gelandet wärst, als wenn Du es mit nem anderen Federbein, bzw ner Höherlegung im Fahrwerk, versucht hättest. Ich sag das mal ungeprüft, aber wir wissen ja auch wie aufwändig die deutsche Bürokratie sein kann. Stichwort Asterix und Obelix und der Passierschein A38 ![]()
__________________ Gruß Simon |
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Stichworte |
reifen, reifen zulassung, reifenhöhe |
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